050.5 Arbeitsablauf
Version 8.1 von Marco Bauer am 2024/01/04 14:23
Der Arbeitsablauf der Förderungen im Überblick:
Arbeitsablauf bei den Förderungen generell
xx
Arbeitsablauf bei den Förderungen im Detail
Status Angelegt bis Genehmigt

| Status | Prozessschritt | Beschreibung |
|---|---|---|
| Angelegt | Position prüfen | |
| Zurückziehen | ||
| Position geprüft | Beurteilung einholen | |
| Gutachten einholen | ||
| Gremium vorlegen | ||
| Genehmigen | ||
| Zurückziehen | ||
| Ablehnen | ||
| Zurück | Zum Status Angelegt und deren Prozessschritten zurückkehren. | |
| Beurteilung eingeholt | Gutachten einholen | |
| Gremium vorlegen | ||
| Zurückziehen | ||
| Ablehnen | ||
| Zurück | Zum Status Position geprüft und deren Prozessschritten zurückkehren. | |
| Gutachten eingeholt | Beurteilung einholen | |
| Gremium vorlegen | ||
| Zurückziehen | ||
| Ablehnen | ||
| Zurück | Zum Status Beurteilung eingeholt und deren Prozessschritten zurückkehren. | |
| Gremium vorgelegt | Genehmigen | |
| Zurückstellen | ||
| Zurückziehen | ||
| Ablehnen | ||
| Zurück | Zum Status Gutachten eingeholt und deren Prozessschritten zurückkehren. |
xx
Status Genehmigt bis Abgeschlossen

| Status | Prozessschritt | Beschreibung |
|---|---|---|
| Genehmigt | Auszahlung erfassen | |
| Auszahlung buchen | ||
| Zurückziehen | ||
| Verwerfen | ||
| Zurück | Zum Status Gremium vorgelegt und deren Prozessschritten zurückkehren. | |
| Auszahlung erfasst | Auszahlung buchen | |
| Zurück | Zum Status Genehmigt und deren Prozessschritten zurückkehren. | |
| Auszahlung gebucht | Auszahlung erfassen | |
| Auszahlung buchen | ||
| Rückzahlung anfordern | ||
| Vorzeitig abschließen | ||
| Abschließen | ||
| Zurück | Zum Status Auszahlung erfasst und deren Prozessschritten zurückkehren. | |
| Ausgezahlt | Rückzahlung anfordern | |
| Abschließen | ||
| Zurück | Zum Status Auszahlung gebucht und deren Prozessschritten zurückkehren. | |
| Rückzahlung angefordert | Abschließen | |
| Zurück | Zum Status Ausgezahlt und deren Prozessschritten zurückkehren. | |
xx




