030.3 DLV

Version 3.1 von Katharina Prummer am 2024/03/06 09:55

image-20240306072740-1.png

Für die verwalteten Stiftungen werden Dienstleistungen erbracht, die einmal pro Jahr berechnet werden.

Der abzurechnende Betrag ergibt sich primär aus einem prozentualen Anteil vom 

  • Stiftungskapital 
  • Einnahmen und Mittelverwendung 
  • mit vereinzelt zusätzlichem individuellen Posten.