030.3 DLV
Version 3.1 von Katharina Prummer am 2024/03/06 09:55

Für die verwalteten Stiftungen werden Dienstleistungen erbracht, die einmal pro Jahr berechnet werden.
Der abzurechnende Betrag ergibt sich primär aus einem prozentualen Anteil vom
- Stiftungskapital
- Einnahmen und Mittelverwendung
- mit vereinzelt zusätzlichem individuellen Posten.