030.3 DLV

Version 4.1 von Marco Bauer am 2024/03/06 15:13

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Für die verwalteten Stiftungen werden Dienstleistungen erbracht, die einmal pro Jahr berechnet werden.

Der abzurechnende Betrag ergibt sich primär aus einem prozentualen Anteil vom 

  • Stiftungskapital 
  • Einnahmen und Mittelverwendung 
  • mit vereinzelt zusätzlichem individuellen Posten.